Checkliste für Spitalsärztinnen und -ärzte

Im Zuge Ihrer Tätigkeit im Krankenhaus wird Ihnen Monat für Monat Einiges von Ihrem Gehalt abgezogen: Was Sie steuerlich geltend machen können, darum müssen Sie sich aber selbst kümmern.

„Wir unterstützen Sie umfassend im Bezug auf Steuer, Sozialversicherung und Wohlfahrtsfonds. So werden Sonderklassegelder, Steuervorauszahlungen und Beitragszuschläge nicht zum Problem: Arbeiten Sie mit uns zusammen und nutzen Sie unsere Arbeitshilfen!“

Ihr Selbständiger Bezug: Sonderklassegelder im Griff!

Mit dem Bezug von Sonderklassegeldern sind Ausgaben verbunden, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Typisch sind:

Erhöhte Ärztekammerbeiträge können aufgrund der selbständigen Tätigkeit entstehen. Diese werden nicht vom Spital abgezogen, sondern gesondert von der Ärztekammer vorgeschrieben.

Erhöhte Wohlfahrtsfondsbeiträge können ebenso auf die Sonderklassegelder rückführbar sein. Für Turnus- und Assistenzärzte gibt es aber in der Regel Deckelungen, sodass keine Zahlungen anfallen.

SVA- Beiträge meint einerseits die monatlich zu bezahlende Unfallversicherung als auch die etwaigen Voraus- und Nachzahlungen zur Pensionsversicherung.

Sonstige Betriebsausgaben sind aufgrund der eingeschränkten selbständigen Tätigkeit beim Bezug von Sonderklassegeldern kaum denkbar. Finden Sie passende – durch Ihre selbständige Tätigkeit veranlasste Zahlungen erfassen Sie diese bitte hier. Einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten finden Sie im ABC der Betriebsausgaben

Ausgaben absetzen!

Bitte erfassen Sie in der Rubrik Ausgaben als Werbungskosten all jene Zahlungen, die Ihnen aufgrund Ihres Arbeitsverhältnisses – also nicht vorrangig privat – entstanden sind. Dabei ist es egal ob Sie die Ausgaben mit Bargeld, Bankomat oder Kreditkarte bezahlt haben oder ob diese von Ihrem Konto abgezogen wurden.

Für Spitalsärzte typische Ausgaben haben wir aufgegliedert:

Arbeitskleidung umfasst Ihre selbst gekaufte Spitalskleidung von den Schuhen bis zum Mantel.

Fachliteratur versteht neben Ihren Medizinbüchern auch medizinisch-wissenschaftliche Zeitschriften.

Fortbildung besteht aus den Kurskosten samt Nebenkosten zum Beispiel für Skripten. Ist die Fortbildung mit einer Reise verbunden bzw. haben Sie zusätzliche Wege zurückzulegen erfassen Sie dies als Reise- oder Fahrtkosten.

Fahrtkosten meinen zum einen Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, für die Sie einen Beleg bekommen haben. Fahren Sie selbst, bekommen Sie pro zurückgelegtem Kilometer Eur. 0,42 für das Auto und Eur. 0,38 für das Rad und Eur. 0,24 für das Motorrad: Zum Nachweis führen Sie eine Fahhrtenbuchliste mit den Abgabe von Datum und Uhrzeit der Wegstrecke (Start und Zielort) sowie der Kilometerangabe. Achtung: Dies gilt leider nicht für Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsort sondern nur für außertourliche Anlässe wie zb. Fortbildungen: Deshalb sind Jahreskarten der Wiener Linien an dieser Stelle für Spitalsärztinnen und -Ärzte leider nicht relevant.

Mitgliedsbeiträge an die Ärztekammer werden in der Regel bereits vom Spital als steuerfrei gemeldet und dürfen hier nicht doppelt geltend gemacht werden. Dies ist auch bei Wohlfahrtsfondsbeiträgen der Fall; alle anderen Mitgliedsbeiträge – beispielsweise in einer Ärztegewerkschaft oder zu einer Berufsvereinigung – erfassen Sie hier.

Reise: Taggelder und Nächtigungsgelder bekommen Sie entweder von Ihrem Arbeitgeber rückerstattet oder Sie können diese durch nachfolgenden Eintrag steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine Reise: dabei sind Sie für mindestens drei Stunden zumindest 25 Kilometer von Ihrem Arbeits- und Wohnort entfernt. Pro Stunde können Sie im Inland Eur. 2,20 – täglich aber maximal für 12 Stunden also Eur. 26,40 – steuerfrei lukrieren. Für die Nächtigung bekommen Sie Ihre Hotelkosten rückerstattet, übernachten Sie privat sind es nur Eur. 15 pro Nacht. Zum Nachweis notieren Sie in der Aufstellung Reisetätigkeit Ihre Ankunfts- und Abfahrtszeit, sodass Ihre Reisezeit transparent ist. Höhere Sätze gibt es für das Ausland.

Leider gibt es die Steuerersparnis nur bei außertourlichen Reisen: sind Sie öfters am selben Fleck (Daumenregel 5x) muss im Einzelfall geprüft werden, ob Ihnen steuerfrei etwas zusteht.

Steuerberatungskosten machen den teuren Steuerberater günstiger: Da seine Leistungen von der Steuer abgesetzt werden können, kosten diese unter Umständen im Ergebnis nur die Hälfte.

Versicherungen – beispielsweise für eine Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung – können angesetzt werden. Bitte erfassen Sie hier keine Sozialversicherungsbeiträge und auch keine privaten Zusatzversicherungen.

Sonstige Werbungskosten sammeln alles Weitere zusammen. Einen vollständigen Überblick und weitere Erklärungen finden Sie im ABC der Werbungskosten

Wichtig: Bitte bewahren Sie alle Rechnungen und sonstigen Dokumentationen für Zwecke eines eventuellen Nachweises sorgfältig für zumindest sieben Jahre auf. Da Sie nicht zum Abzug der Vorsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz berechtigt sind, erfassen Sie alle Beträge mit dem Bruttobetrag = Zahlungsbetrag.

Steuern optimieren!

Darüber hinaus optimieren wir Ihr steuerliches Ergebnis auf Basis weiterer Angaben: Haben Sie private Versicherungen abgeschlossen, Kinderbetreuungskosten berappt oder eine Wohnung gekauft, waren Sie krank oder haben Sie gespendet, erfassen Sie die jeweiligen Beträge. Teilen Sie uns unter außerdem absetzen alles mit, was nicht standardisiert erfasst werden kann!

„Wir fassen im Hintergrund alles zusammen und berücksichtigen Ihre Einkommen aus der unselbständigen Beschäftigung im Krankenhaus. Dabei plausibilisieren wir Ihre Angaben und achten auch darauf, ob das Spital alle Abzüge korrekt vorgenommen hat.“

Ihr Spitalsärzte Paket umfasst

Unsere Tätigkeit ist natürlich nicht auf die Tätigkeit im Spital beschränkt, sondern umfasst auch Ihre anderen ärztlichen Tätigkeiten: Von der Kollegenvertretung bis zum Einsatz als Notarzt, von der Gutachtertätigkeit bis zur Wahlarztpraxis.

  • Starthilfe
  • jährliche Einkommensteuererklärung
  • Optimierung der Steuervorauszahlungen
  • Finanzamtscheck: Bescheidprüfung
  • Einstellen der Sozialversicherungsbeiträge
  • Einkommenserklärung WFF und ÄK
  • Beratungsgespräch
  • Steuerhotline auf Anfrage

Rundum sorglos:

Dabei ist die Steuergestaltung in der Praxis nur der erste Schritt. Wir beachten auch die Auswirkungen Ihrer Tätigkeit auf die Sozialversicherung, damit Sie von der SVA Post nicht kalt erwischt werden. Eine Auseinandersetzung mit den Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds im Zusammenwirken von Concisa und der Ärztekammer Wien / Niederösterreich darf dabei natürlich nicht fehlen. Unser Ziel ist, dass Sie wirklich den Durchblick behalten: